Verhaltensregeln für Risikopersonen (vulnerable Personen)
(Stand: 24. Juli 2020)
Liebe Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer,
liebe Dozentinnen und Dozenten,
die Saarländische Verwaltungsschule eröffnet ihre Lehrveranstaltungen schrittweise in der Woche ab 4. Mai 2020 (im Geleitzug mit den öffentlichen Schulen im Saarland).
Die Verwaltungsschule wird bei allen Präsenzveranstaltungen den Musterhygieneplan Saarland des saarländischen Bildungsministeriums (Stand: 03.07.2020) beachten.
Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, bei denen im Fall einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ein schwerer Krankheitsverlauf zu befürchten ist, haben die Möglichkeit, sich von der Anwesenheitspflicht in der Schule befreien zu lassen. Bitte informieren Sie darüber die Schulleitung und legen Sie ein entsprechendes ärztliches Attest vor.
Als Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zeigen, gehören insbesondere
- Herzkreislauferkrankung, z. B. Bluthochdruck, koronare Herzerkrankung, Herzinfarkt in der Vorgeschichte
- Diabetes mellitus (schlecht eingestellt)
- Chronische Erkrankungen des Atmungssystems, z. B. Asthma (schlecht eingestellt), chronische Bronchitis, COPD
- Chronische Erkrankungen der Leber, z. B. Hepatitis oder Zirrhose
- Erkrankungen der Niere, die z. B. zu eingeschränkter Funktion oder Dialysepflicht führen
- Krebserkrankungen
Auch das Vorhandensein eines geschwächten oder unterdrückten Immunsystems kann das Risiko erhöhen. Dazu gehören insbesondere
Primäre Immundefizienz
- durch bestimmte Erkrankungen, z. B. Multiple Sklerose, rheumatische Erkrankungen
- durch Einnahme von Medikamenten, die zu einer eingeschränkten Funktion des Immunsystems führen, z. B. Cortison
Sollten Sie mit einer Risikoperson im gleichen Haushalt leben, können Sie vom Präsenzunterricht in der Schule befreit werden. Auch in diesem Fall muss die Notwendigkeit mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden.
Ihre Schulleitung