Aufgaben und Ziele
Der Saarländische Städte- und Gemeindetag verfolgt im Wesentlichen vier Aufgaben und Ziele:
- Er will die kommunale Selbstverwaltung, wie sie in Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und in Art. 117 und 118 der Verfassung des Saarlandes garantiert ist, wahren und stärken durch offensive Vertretung der Interessen der Städte und Gemeinden gegenüber Landesregierung, Landtag, Verwaltungsbehörden und sonstigen Stellen und insbesondere dazu beitragen, dass bei Schaffung neuer Gesetze und Verordnungen gemeindliche Notwendigkeiten berücksichtigt werden und so eine praxisgerechte und bürgernahe Verwaltung möglich wird.
- Er will seine Mitglieder beraten und über alle kommunal bedeutsamen Vorgänge und Entwicklungen informieren.
- Er will einen Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern herstellen und in zahlreichen Gremien und Arbeitsgemeinschaften fördern.
- Er will um Verständnis für kommunale Fragen und Belange in der Öffentlichkeit werben.