Beitrittsbedingungen
Neben den saarländischen Städten und Gemeinden, die dem SSGT bereits alle als Mitglieder angehören, können dem Verband auch außerordentliche Mitglieder beitreten.
Außerordentliche Verbandsmitglieder können Einrichtungen oder Institutionen sein, deren Aufgabenstellung einen kommunalen Bezug aufweist und die von den ordentlichen Mitgliedern gebildet werden oder denen die ordentlichen Mitglieder angehören oder an denen die ordentlichen Mitglieder beteiligt sind.
Die Rechte und Pflichten der außerordentlichen Mitglieder werden in einzelnen zwischen ihnen und dem Präsidium des Verbandes getroffenen Vereinbarungen geregelt.
Nach der Satzung des Verbandes zahlen sie als Mitgliedsbeitrag eine Grundumlage, deren Höhe in der vorgenannten Vereinbarung festgelegt wird.